Wichtige Informationen aus dem Vorstand

 

Befahren und Parken in der Gartenanlage

 

Aus gegebenen Anlass müssen wir nochmals darauf hinweisen, daß das 

Parken in der Gartenanlage verboten ist. Zum Be- und Entladen ist die Einfahrt

gestattet. Ebenfalls verboten ist die Einfahrt und Durchfahrt der Nebenwege

mit Motorrädern. Fahrräder sind in den Nebenwegen zu schieben.

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