Wichtige Informationen aus dem Vorstand
Befahren und Parken in der Gartenanlage
Aus gegebenen Anlass müssen wir nochmals darauf hinweisen, daß das
Parken in der Gartenanlage verboten ist. Zum Be- und Entladen ist die Einfahrt
gestattet. Ebenfalls verboten ist die Einfahrt und Durchfahrt der Nebenwege
mit Motorrädern. Fahrräder sind in den Nebenwegen zu schieben.